Welche Unterlagen brauchen Sie für den Wohnungsverkauf?
Zusätzlich zu den allgemeinen Unterlagen kommen die Dokumente der Eigentümergemeinschaft hinzu. Die meisten erhalten Sie von der Hausverwaltung.
- Teilungserklärung mit Aufteilungsplan und gegebenenfalls Gemeinschaftsordnung
- Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten Jahre
- Aktueller Wirtschaftsplan und letzte Hausgeldabrechnung
- Angaben zur Erhaltungsrücklage und zu beschlossenen Sonderumlagen
- Energieausweis für das Gebäude
- Bei Vermietung: Mietvertrag, aktuelle Miete, Nebenkostenabrechnung
Eine vollständige Liste mit Bezugsquellen steht im Ratgeber Unterlagen für den Immobilienverkauf. Prüfen Sie außerdem, ob die Teilungserklärung für den Verkauf eine Zustimmung des Verwalters vorsieht. Das ist in manchen Gemeinschaften so geregelt und muss dann vor dem Notartermin geklärt sein.

Was ist bei einer vermieteten Wohnung anders?
Der Mietvertrag geht beim Verkauf auf den Käufer über. Das begrenzt den Käuferkreis meist auf Kapitalanleger, die auf die Mietrendite schauen.
Ein Kauf bricht nicht die Miete: Der Käufer tritt in den bestehenden Mietvertrag ein. Selbstnutzer können deshalb nicht einfach einziehen. Käufer vergleichen den Preis dann vor allem mit der erzielbaren Miete. Der Makler kennt die örtlichen Mieten und kann einschätzen, ob sich die Wohnung eher an Anleger oder an Selbstnutzer verkauft.
Wurde die Wohnung erst nach Überlassung an den Mieter in Wohnungseigentum umgewandelt, kann der Mieter ein Vorkaufsrecht haben. Klären Sie das vor der Vermarktung mit dem Makler oder dem Notar.
Was kostet der Makler beim Wohnungsverkauf?
Üblich sind insgesamt 7,14 % des Kaufpreises. Bei Wohnungen an Privatkäufer zahlen Verkäufer und Käufer gleiche Anteile.
| Posten | Satz | Betrag |
|---|---|---|
| Provision Verkäufer | 3,57 % | 4.284 € |
| Provision Käufer | 3,57 % | 4.284 € |
| Grunderwerbsteuer Käufer (Sachsen) | 5,5 % | 6.600 € |
| Grunderwerbsteuer Käufer (Brandenburg) | 6,5 % | 7.800 € |
Übliche Provisionssätze und Steuersätze, Stand 09/2026. Quellen siehe unten.
Die Grunderwerbsteuer zahlt der Käufer. Sie beeinflusst aber, wie viel Käufer insgesamt aufbringen müssen, und damit auch Ihren Preis. Mehr dazu auf der Seite Kosten beim Immobilienverkauf.
Welche Rolle spielen Rücklage und Hausgeld für den Preis?
Eine gut gefüllte Erhaltungsrücklage und ein realistischer Wirtschaftsplan machen Ihre Wohnung für Käufer und Banken sicherer. Anstehende Sanierungen ohne Rücklage drücken den Preis.
Käufer übernehmen mit der Wohnung ihren Anteil an künftigen Kosten der Gemeinschaft. Steht in den Protokollen eine Dachsanierung oder ein Heizungstausch, rechnen sie mit Sonderumlagen. Legen Sie diese Punkte offen und besprechen Sie mit dem Makler, wie sie im Exposé dargestellt werden. Das schafft Vertrauen und verhindert, dass der Kauf kurz vor dem Notartermin platzt.
Wie finden Sie einen Makler für Ihre Wohnung?
Achten Sie darauf, dass der Makler Wohnungen in Ihrem Ort verkauft und die WEG-Unterlagen vor dem Inserat sehen will. Ein Makler, der Rücklage und Beschlüsse nicht anspricht, übersieht oft genau die Fragen, an denen später die Finanzierung des Käufers hängt. Weitere Prüfpunkte stehen im Ratgeber Guten Makler erkennen.
Über eine kostenlose Anfrage nennen wir Ihnen bis zu drei Makler aus Ihrer Region. Heimatprofi selbst bewertet die Wohnung nicht und nennt keinen Preis.
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Häufige Fragen
Muss die Hausverwaltung dem Verkauf zustimmen?
Nur, wenn die Teilungserklärung das vorsieht. Steht dort eine Veräußerungszustimmung, muss sie vor dem Vollzug beim Notar vorliegen. Der Notar holt sie in der Regel ein.
Kann ich eine vermietete Wohnung verkaufen?
Ja. Der Käufer übernimmt den Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten. Die Mieterin oder der Mieter muss nicht ausziehen. Käufer sind dann meist Kapitalanleger.
Wer zahlt eine beschlossene Sonderumlage?
Das regelt der Kaufvertrag. Üblich ist eine Abgrenzung nach Fälligkeit. Sprechen Sie offen über beschlossene Maßnahmen, denn Käufer finden sie ohnehin in den Protokollen.
Wie viel Provision zahlt der Verkäufer einer Wohnung?
Meist 3,57 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Bei Wohnungen an Privatkäufer müssen beide Seiten gleich viel zahlen, wenn der Makler für beide tätig ist (§ 656c BGB). Die Höhe ist verhandelbar.