Welche Voraussetzungen muss ein Makler erfüllen?
Wer gewerbsmäßig Kaufverträge über Grundstücke oder Wohnungen vermittelt oder nachweist, braucht eine Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung.
Die Erlaubnis erteilt die zuständige Behörde, in Sachsen und Brandenburg meist die Gewerbebehörde der Stadt oder des Landkreises. Sie setzt unter anderem Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse voraus. Eine bestimmte Ausbildung verlangt das Gesetz nicht. Umso mehr sagen freiwillige Qualifikationen aus, etwa eine Ausbildung als Immobilienkaufmann oder -frau, ein Studium, eine Zertifizierung als Sachverständiger oder die Mitgliedschaft in einem Berufsverband mit eigenen Standesregeln.
Fragen Sie nach der Erlaubnis und schauen Sie ins Impressum der Website. Dort sollten die Aufsichtsbehörde und die Erlaubnis nach § 34c GewO genannt sein. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für Makler keine Pflicht, spricht aber für Sorgfalt.
Wie erkennen Sie eine seriöse Preiseinschätzung?
Seriös ist eine Einschätzung, die der Makler nachvollziehbar begründet: mit vergleichbaren Verkäufen, dem Bodenrichtwert, Zahlen aus dem Grundstücksmarktbericht und dem Zustand Ihrer Immobilie.
Manche Makler nennen bewusst einen hohen Preis, um den Auftrag zu bekommen. Das rächt sich: Das Objekt steht monatelang im Netz und muss später reduziert werden. Bitten Sie deshalb um eine schriftliche Begründung. Ein guter Makler kann erklären, warum er bei Ihrem Haus mehr oder weniger ansetzt als den Durchschnitt in Ihrem Landkreis.
Sie können die Einschätzung selbst grob einordnen. Bodenrichtwerte stehen kostenlos in BORIS Sachsen und BORIS Brandenburg. Viele Gutachterausschüsse veröffentlichen ihre Grundstücksmarktberichte als PDF, etwa Bautzen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, der Vogtlandkreis und Cottbus. Wo Sie die Daten für Ihren Ort finden, steht auf den Standortseiten und unter Immobilienbewertung.
Was muss im Maklervertrag stehen?
Provision in Prozent inklusive Mehrwertsteuer, Aufteilung zwischen Verkäufer und Käufer, Leistungen, Laufzeit, Kündigung und die Art des Auftrags. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern braucht der Vertrag mindestens Textform.
| Auftragsart | Was er bedeutet | Worauf achten |
|---|---|---|
| Einfacher Maklerauftrag | Sie können mehrere Makler beauftragen und selbst verkaufen. | Makler setzen sich oft weniger ein. |
| Alleinauftrag | Nur dieser Makler darf vermarkten, Sie dürfen meist trotzdem privat verkaufen. | Laufzeit und Kündigung prüfen. |
| Qualifizierter Alleinauftrag | Auch Interessenten, die Sie selbst finden, laufen über den Makler. | Nur mit klarer, kurzer Laufzeit sinnvoll. |
Allgemeine Darstellung, keine Rechtsberatung.
- Provision in Prozent und inklusive Mehrwertsteuer, dazu die Aufteilung nach §§ 656c, 656d BGB
- Konkrete Leistungen: Fotos, Grundrisse, Portale, Besichtigungen, Bonitätsprüfung, Notarbegleitung
- Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist
- Regelung, ob Auslagen gesondert berechnet werden
- Hinweis auf das Widerrufsrecht, wenn der Vertrag per E-Mail, Telefon oder außerhalb der Geschäftsräume geschlossen wird
Welche Warnsignale sollten Sie ernst nehmen?
- Der Makler drängt auf eine sofortige Unterschrift unter einen langen Alleinauftrag.
- Er nennt einen Preis, ohne Ihre Immobilie gesehen zu haben, und verspricht ihn fest.
- Die Provision steht nicht klar in Prozent inklusive Mehrwertsteuer im Vertrag.
- Er will Kosten für Inserate oder Fotos vorab und unabhängig vom Verkauf berechnen, ohne dass das klar vereinbart ist.
- Er fragt nicht nach Grundbuch, Energieausweis oder, bei Wohnungen, nach den Protokollen der Eigentümerversammlung.
- Im Impressum fehlen Aufsichtsbehörde und Angaben zur Erlaubnis nach § 34c GewO.
Ein einzelnes Warnsignal muss nichts heißen. Treffen mehrere zusammen, sprechen Sie lieber mit einem weiteren Makler, bevor Sie unterschreiben.
Welche Fragen stellen Sie im Erstgespräch?
- Wie viele vergleichbare Objekte haben Sie in den letzten zwei Jahren in meinem Ort verkauft?
- Wie begründen Sie Ihren Preisvorschlag? Welche Daten nutzen Sie?
- Welche Unterlagen fehlen noch, und besorgen Sie diese?
- Wo inserieren Sie, und wer macht Fotos und Grundrisse?
- Wie prüfen Sie die Finanzierung der Kaufinteressenten?
- Wie lange läuft der Vertrag, und wie kann ich kündigen?
- Wer ist mein Ansprechpartner, und wie oft höre ich von Ihnen?
Sprechen Sie mit zwei oder drei Maklern, bevor Sie sich festlegen. Über die kostenlose Anfrage nennen wir Ihnen bis zu drei Makler aus Ihrer Region. Heimatprofi prüft dabei unter anderem, ob die Erlaubnis nach § 34c GewO vorliegt. Die Entscheidung, wen Sie beauftragen, treffen allein Sie.
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Häufige Fragen
Ist Immobilienmakler ein geschützter Beruf?
Nein. Nötig ist eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34c GewO, eine bestimmte Ausbildung schreibt das Gesetz nicht vor. Qualifikation zeigt sich an Ausbildung, Erfahrung vor Ort und nachvollziehbarer Arbeit.
Wie viele Makler sollte ich vergleichen?
Zwei bis drei Gespräche genügen meist, um Preiseinschätzungen, Leistungen und Vertragsbedingungen vergleichen zu können. Mehr Termine kosten vor allem Ihre Zeit.
Ist ein hoher Preisvorschlag ein gutes Zeichen?
Nicht unbedingt. Entscheidend ist die Begründung. Ein überhöhter Angebotspreis verlängert die Vermarktung und führt oft zu Preisreduzierungen, die Käufer misstrauisch machen.
Kann ich einen Maklervertrag widerrufen?
Wird ein Maklervertrag als Fernabsatzvertrag geschlossen, etwa per E-Mail oder Telefon, oder außerhalb der Geschäftsräume, haben Verbraucher in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Der Makler muss darüber belehren.