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Was kostet der Verkauf einer Immobilie?

Die größten Posten beim Immobilienverkauf sind die Maklerprovision und, auf Käuferseite, Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch. Hier sehen Sie, wer was zahlt, welche Sätze in Sachsen und Brandenburg üblich sind und wann Steuern auf den Gewinn anfallen.

Stand 25.09.2026 · Redaktion Heimatprofi

Kurz beantwortet

In Sachsen und Brandenburg beträgt die Maklerprovision meist insgesamt 7,14 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Bei Einfamilienhäusern und Wohnungen an Privatkäufer zahlen Verkäufer und Käufer je 3,57 %. Notar und Grundbuch trägt in der Regel der Käufer, ebenso die Grunderwerbsteuer von 5,5 % in Sachsen und 6,5 % in Brandenburg. Der Verkäufer zahlt die Löschung seiner Grundschuld.

Wie hoch ist die Maklerprovision in Sachsen und Brandenburg?

Üblich sind in beiden Ländern 7,14 % inklusive 19 % Mehrwertsteuer, also 6 % netto. Bei Einfamilienhäusern und Wohnungen an Privatkäufer entfallen darauf je 3,57 % auf Verkäufer und Käufer.

Übliche Maklerprovision beim Verkauf (inkl. MwSt.)
BundeslandGesamtVerkäuferKäufer höchstens
Sachsen7,14 %3,57 %3,57 %
Brandenburg7,14 %3,57 %3,57 %
Deutschland, Spanne je nach Region5,95–7,14 %je Vereinbarungje Vereinbarung

Orientierung, Stand 09/2026. Quellen: Baufi24, ImmoScout24, Dr. Klein, siehe unten. Die Provision ist frei verhandelbar.

Vor Dezember 2020 war es in Brandenburg üblich, dass der Käufer die gesamte Provision von 7,14 % allein trug. Laut Dr. Klein galt in Sachsen schon damals meist eine Aufteilung. Seit dem 23. Dezember 2020 regeln die §§ 656a bis 656d BGB die Teilung bundesweit einheitlich. Die Höhe der Provision legt das Gesetz nicht fest. Sie ergibt sich aus dem Maklervertrag und ist verhandelbar, etwa bei sehr hohen Kaufpreisen oder wenn Sie Unterlagen selbst beschaffen.

Was regelt § 656c BGB zur Teilung der Provision?

Wird ein Makler für Verkäufer und Käufer einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses tätig, müssen beide Seiten gleich viel zahlen. Das gilt, wenn der Käufer Verbraucher ist.

  • Textform (§ 656a BGB): Ein Maklervertrag über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus muss mindestens in Textform geschlossen werden, etwa per E-Mail. Mündliche Absprachen genügen nicht.
  • Doppeltätigkeit (§ 656c BGB): Lässt sich der Makler von beiden Seiten bezahlen, dann nur in gleicher Höhe. Verzichtet er gegenüber einer Seite auf Provision, kann er auch von der anderen nichts verlangen.
  • Weitergabe (§ 656d BGB): Hat nur der Verkäufer den Makler beauftragt, darf er höchstens die Hälfte an den Käufer weitergeben. Der Käufer muss erst zahlen, wenn der Verkäufer seinen Anteil nachweislich bezahlt hat.
  • Geltungsbereich (§ 656b BGB): Die Regeln gelten nur, wenn der Käufer Verbraucher ist. Für Mehrfamilienhäuser, Baugrundstücke und Gewerbeimmobilien ist die Verteilung frei.

Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung

Ob ein Haus mit kleiner Einliegerwohnung noch als Einfamilienhaus gilt, hängt vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich die Einordnung im Maklervertrag erklären.

Welche Kosten tragen Verkäufer und Käufer sonst?

Nach § 448 BGB trägt der Käufer die Kosten der Beurkundung und der Grundbucheintragung. Der Verkäufer zahlt, was ihn selbst betrifft, vor allem die Löschung eingetragener Grundschulden.

Kostenverteilung beim Immobilienverkauf (Orientierung)
KostenartWer zahlt üblicherweiseHöhe
MaklerprovisionVerkäufer und Käufermeist je 3,57 %
Notar für Kaufvertrag und VollzugKäuferzusammen mit Grundbuch etwa 0,8–1,5 % des Kaufpreises
Grundbuch: EigentumsumschreibungKäuferenthalten in der Zeile darüber
Grunderwerbsteuer SachsenKäufer5,5 % des Kaufpreises
Grunderwerbsteuer BrandenburgKäufer6,5 % des Kaufpreises
Löschung der GrundschuldVerkäuferrund 0,2 % der Grundschuldsumme
EnergieausweisVerkäuferje nach Ausweisart und Aussteller
VorfälligkeitsentschädigungVerkäufer bei vorzeitiger Kreditablösungnach Darlehensvertrag

Stand 09/2026. Notar- und Grundbuchkosten laut immowelt, Steuersätze laut Übersicht der Länder, siehe Quellen.

Wichtig: Nach außen haften Käufer und Verkäufer gegenüber dem Notar gemeinsam für die Notarkosten. Wer im Innenverhältnis zahlt, legt der Kaufvertrag fest. Die Grunderwerbsteuer zahlt zwar der Käufer, sie bestimmt aber mit, wie viel Kaufpreis er finanzieren kann.

Was kostet der Verkauf eines Hauses für 180.000 € in Sachsen?

Bei 180.000 € Kaufpreis zahlt der Verkäufer rund 6.426 € Provision. Der Käufer trägt ebenfalls 6.426 € Provision, 9.900 € Grunderwerbsteuer und etwa 1.440–2.700 € für Notar und Grundbuch.

Beispiel: Verkauf eines Einfamilienhauses an einen Privatkäufer, Sachsen
PostenVerkäuferKäufer
Maklerprovision 3,57 %6.426 €6.426 €
Grunderwerbsteuer 5,5 %9.900 €
Notar und Grundbuch (0,8–1,5 %)1.440–2.700 €
Löschung Grundschuld über 60.000 € (rund 0,2 %)rund 120 €
Summerund 6.546 €rund 17.766–19.026 €

Rechenbeispiel mit üblichen Sätzen, Stand 09/2026. Keine Steuer- oder Rechtsberatung. In Brandenburg wäre die Grunderwerbsteuer 11.700 €.

Nicht enthalten sind Energieausweis, eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung und die Kosten der Finanzierung des Käufers, etwa für die Eintragung seiner Grundschuld. Vom Kaufpreis bleiben Ihnen als Verkäufer im Beispiel also rund 173.450 €, bevor ein Restkredit abgelöst wird.

Wann fällt Steuer auf den Verkaufsgewinn an?

Einkommensteuer auf den Gewinn kann anfallen, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen. Ausgenommen sind Immobilien, die Sie ausschließlich oder im Verkaufsjahr und den zwei Jahren davor selbst bewohnt haben.

Spekulationsfrist nach § 23 EStG (vereinfacht)
SituationSteuer auf den Gewinn?
Gekauft vor mehr als zehn Jahrennein
Innerhalb von zehn Jahren, ausschließlich selbst bewohntnein
Innerhalb von zehn Jahren, im Verkaufsjahr und den zwei Vorjahren selbst bewohntnein
Innerhalb von zehn Jahren, vermietetja, der Gewinn ist steuerpflichtig
Geerbt oder geschenktFrist läuft ab dem Kauf durch den Vorbesitzer

Vereinfachte Darstellung von § 23 Abs. 1 EStG. Keine Steuerberatung.

Beim unentgeltlichen Erwerb, also bei Erbschaft oder Schenkung, wird die Anschaffung durch den Vorbesitzer zugerechnet. Mehr dazu auf der Seite Geerbte Immobilie verkaufen. Weil es Sonderfälle gibt, etwa bei teilweiser Vermietung oder gewerblichem Grundstückshandel, sollten Sie vor dem Verkauf eine Steuerberatung fragen.

Kostet die Vermittlung über Heimatprofi etwas?

Nein. Heimatprofi ist kein Makler und berechnet Ihnen nichts. Wir nennen Ihnen bis zu drei Makler aus Ihrer Region, Bewertung, Vermarktung und Provision vereinbaren Sie direkt mit dem Makler Ihrer Wahl. Eine Provision entsteht nur, wenn Sie einen Maklervertrag schließen und der Verkauf über diesen Makler zustande kommt. Wie wir Makler auswählen, lesen Sie unter So funktioniert es. Zur Anfrage.

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Häufige Fragen

Ist die Maklerprovision gesetzlich festgelegt?

Nein. Das Gesetz regelt nur, wie die Provision bei Wohnungen und Einfamilienhäusern zwischen Verkäufer und Privatkäufer verteilt wird. Die Höhe vereinbaren Sie im Maklervertrag, üblich sind in Sachsen und Brandenburg insgesamt 7,14 % inklusive Mehrwertsteuer.

Wann ist die Provision fällig?

In der Regel mit dem wirksamen Abschluss des notariellen Kaufvertrags. Hat nur der Verkäufer den Makler beauftragt, wird der Anteil des Käufers erst fällig, wenn der Verkäufer seinen Anteil nachweislich bezahlt hat (§ 656d BGB).

Zahle ich Provision, wenn ich den Käufer selbst finde?

Das hängt vom Maklervertrag ab. Bei einem einfachen Maklerauftrag entsteht keine Provision, wenn der Makler weder nachgewiesen noch vermittelt hat. Bei einem qualifizierten Alleinauftrag kann das anders geregelt sein. Lesen Sie die Klausel vor der Unterschrift genau.

Wer zahlt den Notar beim Immobilienverkauf?

Nach § 448 BGB und gängiger Praxis der Käufer. Der Verkäufer zahlt Kosten, die nur ihn betreffen, etwa die Löschung seiner Grundschuld. Gegenüber dem Notar haften beide gemeinsam.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Sachsen und Brandenburg?

In Sachsen 5,5 % seit dem 1. Januar 2023, in Brandenburg 6,5 % seit dem 1. Juli 2015. Sie zahlt der Käufer, sie fließt aber in seine Kalkulation und damit indirekt in den erzielbaren Preis ein.

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